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Die GGL hat Vertreter der deutschen Glücksspielindustrie zusammengetrommelt, um über die Zukunft der kostenlosen Glücksspielsucht-Hotline zu beratschlagen. Zur großes Freude der Behörde konnten sich die Verbände auf eine Weiterfinanzierung einigen, so dass die Zukunft der BZgA-Hotline gesichert ist.
Laut GGL-Vorstand Benjamin Schwanke ist die kostenlose Hotline ein wichtigstes Angebot für Betroffene: „Die kostenfreie Telefonberatung zur Glücksspielsucht ist ein wichtiges Angebot für Betroffene. Der Online-Glücksspielmarkt in Deutschland wächst und damit auch die Bedeutung der Präventionsarbeit. Insofern freuen wir uns sehr über die Bereitschaft der Industrie, durch die Finanzierung ihren Teil zur Präventionsarbeit beizutragen.“
Die Finanzierung der Hotline wird jedes Jahr neu verhandelt. Zu den Verbänden, die die Finanzierung unter sich aufteilen gehören der Deutsche Sportwettenverband DSWV, der Deutsche Casino Verband DOCV, der Deutsche Lotto- und Totoblock DLTB sowie die Deutsche Automatenwirtschaft DAW.
Das Hauptaugenmerk der telefonischen Beratungsstelle liegt in der Unterstützung für Menschen, die von einer Glücksspielsucht betroffen sind oder Anzeichen zeigen. Geschulte Mitarbeiter stehen telefonisch mit Ratschlägen zur Seite und beraten bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch die Sucht entstanden sind.
Unter der Servicenummer 0800 1 37 27 00 ist die Hotline zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag: 10 bis 22 Uhr
Freitag bis Sonntag: 10 bis 18 Uhr
Neben Betroffenen können auch Angehörige bei der Hotline anrufen sowie Personen, die mehr über die Glücksspielsucht-Prävention erfahren möchten. Denn neben Hilfestellung und Beratungen zu konkreten persönlichen Lebenssituationen klären die Mitarbeiter der Hotline auch auf und geben Tipps zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel.
Für die GGL ist die Weiterführung der Hotline von zentraler Bedeutung, da das oberste Ziel der Behörde stets der Spielerschutz ist. Zusammen mit allen anderen Spielerschutzmaßnahmen, die im GlüStV 2021 verankert sind, stellt die Hotline ein weiteres Werkzeug dar, das zur Risikoeinschränkung und –bekämpfung dient. Die GGL betont jedoch auch, dass es sich bei der BZgA-Hotline lediglich um eine Beratungsstelle handle, die eine Therapie nicht ersetzen kann.
Rechtlicher Hinweis: Voraussetzung für die Nutzung unserer Website ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die Beachtung der für den jeweiligen Nutzer geltenden Glücksspielgesetze. Darüber hinaus sind die AGB der Wettanbieter zu beachten. Teilnahme an Glücksspiel ab 18 Jahren – Glücksspiel kann süchtig machen – Hilfe finden Sie auf www.bzga.de – 18+ | Erlaubt | AGB gelten
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