
141r2l
Es geht wieder mal heiß her. Die Politiker scheinen zu keiner klaren Übereinstimmung zu kommen, wie man mit illegalem Glücksspiel in Deutschland verfahren sollte. Der aktuelle Streit entfachte kürzlich zwischen dem Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung Burkhard Blienert und dem Bundesjustizminister Marco Buschmann. Letzterer hat Pläne offengelegt, das illegale Glücksspiel zu entkriminalisieren und nicht weiter als Straftat zu handeln, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit. Für Blienert ein Ding der Unmöglichkeit.
Buschmann von der FDP hat es sich zum Ziel gemacht, das Strafrecht zu modernisieren und damit einhergehend das Justizsystem zu entlasten. Daher schlägt der Politiker vor, drei Paragraphen des Strafgesetzbuches zu streichen, die das Glücksspiel betreffen. Konkret handelt es sich um die Paragraphen 284, 285 und 287. Diese drehen sich um die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen, die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel und die unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung.
Momentan kann die Teilnahme an illegalem Glücksspiel mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze geahndet werden. Buschmann vertritt nun jedoch die Meinung, dass die Einführung des Eine Studie der Uni Bremen hingegen legt ganz andere Zahlen vor. Diese kamen zu der Ansicht, dass die Kanalisierungsrate bei gerade einmal 50,7 % liegt und satte 75 % der Gewinne auf dem Schwarzmarkt gewonnen werden.
Richtet sich Buschmann nun nach den Zahlen der GGL, ist sein Vorschlag verständlich. Betrachtet man die Gegenstudie, sind die Zahlen jedoch alarmierend. Der Politiker spricht sich ganz klar dafür aus, dass es völlig ausreiche, Verstöße künftig als Ordnungswidrigkeit gemäß § 28a des GlüStV der Länder zu ahnden. Sollte zusätzlich eine Straftat vorliegen, wie beispielsweise die Manipulation von Glücksspielen, Betrug oder Steuerhinterziehung, würde diese allerdings weiterhin gemäß des StGB strafbar sein.
Burkhard Blienert hält hingegen nicht viel von den Plänen des Bundesjustizministers. Zwar würde er dem Vorschlag zustimmen, dass die Teilnahme an illegalem Glücksspiel entkriminalisiert werden könne, es als eine Ordnungswidrigkeit abzustempeln, sei aber entscheidend zu wenig. Für Blienert steht wie so oft der Spieler- und Jugendschutz an erster Stelle. Diesen sieht er als nicht mehr gewährleistet, wenn das illegale Glücksspiel auf dem Schwarzmarkt, bei dem es weder Einsatzlimits noch genug Jugendschutzmaßnahmen gibt, nicht mehr straftrechtlich verfolgt wird.
Auch die Polizei sieht die Abschaffung der drei Paragraphen als problematisch an und bezeichnet das Vorhaben Buschmanns sogar als realitätsfern.
„Bei diesem sensiblen Thema darf der Bundesjustizminister keinen Alleingang wagen. Die Bundesregierung darf dieses Vorhaben nicht einfach durchwinken.”
Rechtlicher Hinweis: Voraussetzung für die Nutzung unserer Website ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die Beachtung der für den jeweiligen Nutzer geltenden Glücksspielgesetze. Darüber hinaus sind die AGB der Wettanbieter zu beachten. Teilnahme an Glücksspiel ab 18 Jahren – Glücksspiel kann süchtig machen – Hilfe finden Sie auf www.bzga.de – 18+ | Erlaubt | AGB gelten
Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.